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6. Schlussbestimmungen

6.1 Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 10.2.2008 in Kraft und sind auf die bestehenden Vertragsverhältnisse anwendbar.

6.2 Verrechnung
Model und Auftraggeber verzichten in jedem Fall auf die Geltendmachung der Verrechnung bzw. ihre Zahlungsverpflichtungen mit etwaigen Gegenforderungen zu ver-rechnen.

6.3 Originaltext
Für die Agentur verbindlich ist ausschliesslich der deutsche Originaltext dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Übersetzungen sind unverbindlich, soweit sie vom deutschen Originaltext abweichen.

6.5 Gerichtsstand / anwendbares Recht / Bewilligungsbehörden
Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Modelvermittlung sowie der Organisation von Anlässen ergebenden Streitigkeiten ist, unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände, Bern BE. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, dies gilt unabhängig vom Erfüllungsort. Bewilligungs-behörden für die private Arbeitsvermittlung sind das beco, Berner Wirtschaft, Bern sowie das seco, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern.

Basel, 10. Februar 2008

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