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2. Buchungsbestimmungen

2.1 Castings / Buchungen
Castings (Vorstellungstermine für Models) dürfen max. 20 Minuten dauern. Bei längerer Dauer oder Wartezeit hat das Model Anspruch auf sein übliches Modelhonorar. Bei einem Castingtermin fallen keinerlei Reisespesen für das Model an bzw. sind vom Model selbst zu tragen. Ausser Polaroid- ngs dürfen nicht veröffentlicht werden. Bei Missbrauch gelten die unter Ziffer 4.3 genannten Bestimmungen. Castings und Buchungen von Models sind für alle Parteien (Auftraggeber, Agentur und Model) verbindlich.

2.2 Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und mit einem Ausweichtermin gebucht werden. Der Auftraggeber kann eine Wetterbuchung bis spätestens 4 Stunden vor Tätigkeitsbeginn kostenlos annullieren. Die Wetterbuchung wird somit auf den Ausweichtermin verschoben. Fällt die Wetterbuchung auch am Ausweich-termin aus, wird für das Model die erste Honorarstunde und für die Agentur das Vermittlungshonorar in jedem Fall in Rechnung gestellt. Bereits angefallene Spesen des Models gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für weitere Umbuchungen gelten die Bestim-mungen unter Ziffer 2.4.

2.3 Umbuchungen
Bei Umbuchungen aller Art werden dem Auftraggeber durch die Agentur CHF 100.- pro Model in Rechnung gestellt. Umbuchungen auf unbestimmte Zeit gelten als Annullationen und werden wie diese behandelt und verrechnet.

2.4 Folgebuchungen von Models
Der Auftraggeber schuldet der Agentur die Vermittlungsgebühr auch für alle Folgebuchun-gen eines Models, solange das Model sich von der Agentur vertreten lässt. Der Auftrag-geber verpflichtet sich, Direktbuchungen mit Models unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Die Kontaktaufnahme zum Model muss ausschliesslich über die Agentur erfolgen.

2.5 Annullationen von Festbuchungen
Annullationen von Festbuchungen, die bis spätestens 3 Werktage vor Tätigkeitsbeginn bei der Agentur eintreffen, sind für den Auftraggeber kostenlos. Bei später eintreffenden Annullationen hat die Agentur das Recht, bis zu 100% des vereinbarten Gesamthonorares für Model und Agentur vom Auftraggeber einzufordern. Allfällige Schadenersatz-forderungen seitens der Agentur bleiben vorbehalten. Annullationen bedürfen immer der schriftlichen Form.

2.6 Annullationen von Aufträgen
betreffend der Event-Organisation
• Bei Annullation des Anlasses bis 30 Tage vor Beginn, wird dem Auftraggeber nur der bis dahin tatsächlich entstandene organisatorische Aufwand in Rechnung gestellt.

• Bei Annullation des Anlasses bis 15 Tage vor Beginn, werden dem Auftraggeber der bis dahin tatsächlich entstandene organisatorische Aufwand sowie 50% des restlichen Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt.

• Bei Annullation des Anlasses 14 bis 0 Tage vor Beginn, behält sich die Agentur vor, das gesamte Auftragsvolumen in Rechnung zu stellen.

• Bei Annullationen infolge höherer Gewalt oder unerwünschten Wetterverhältnissen gelten die gleichen Ansätze.

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